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Recht und Ordnung!
16.08.2002 - 12:27 von Jens
Hallo verehrte Besucher dieser, meiner Seiten!
In der Vergangenheit hatte ich regelmäßig das zweifelhafte Vergnügen mit Webmastern bzw. solchen, die es werden woll(t)en, die da meinten: "Fein, daß jemand Webspace für mich bereitstellt - da setze ich mal Links auf die Dateien!"
Diese Vorgehensweise ist nicht nur von meiner Person her unerwünscht, sondern zum Glück auch nicht zulässig:
Das TDG (Teledienstgesetz), im Besonderen der §5 beschränkt die Verantwortlichkeitsbereiche eines Webmasters, bietet ihm aber in Verbindung mit den §823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und dem §97 UrhG (Urhebergesetz) etwas Schutz. Hinzu kommt das Wettbewerbsrecht, welches vor allem sehr stark mit dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und dem GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) zusammen hängt.
Erklärung:
Ein Webmaster kann nur dann für Fremdinhalte zur Verantwortung gezogen werden, wenn er nachweislich über deren Inhalte in Kenntnis stand/steht -> TDG.
Setzt dieser Webmaster nun Links auf eine andere Website, bei dem nicht offensichtlich hervorgeht, dass es sich um ein fremdes Angebot handelt, z.B. Inline-Link und/oder Deeplink, macht er sich im Sinne des GWB und UWG strafbar, wenn dem Geschädigten durch diese Links Werbeeinnahmen verloren gehen, bzw. höhere - unkalkulierbare Kosten entstehen. Hier spricht man im wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkt von einer Werbebehinderung.
Handelt es sich zudem um einen Link auf geschützte Werke im Sinne des UrhG, z.B. Datenbanken etc., tritt zudem noch eine Verletzung des Urherberrechts auf, die, wie auch der Verstoß gegen das Wettberwerbsrecht, geahndet werden kann.
Deeplinks sind nur dann erlaubt, wenn diese mit ausdrücklicher Genehmigung des jeweiligen Anbieters erstellt wurden und gelten in diesem Zusammenhang nur für dieses eine Dokument, der jeweiligen Internetpräsents.
Die durch Deeplinks entstandenen Kosten, bzw. Werbeeinbußen können dem Urheber des Deeplinks in Rechnung gestellt werden. In diesem Falle greift u.a. das BGB.
Ich hoffe die Erläuterungen sind eindeutig!
Beste Grüße
Jens
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